01.04.2022

Information zur Ausrufung der Frühwarnstufe im Notfallplan für die Gasversorgung

Am 30. März 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach dem deutschen Notfallplan für die Gasversorgung die Frühwarnstufe ausgerufen. Dieser sogenannte „Notfallplan Gas“ basiert auf einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2017. Der „Notfallplan Gas“ regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Er kennt drei Eskalationsstufen: Die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

 

Frühwarnstufe: Bedeutung und Begründung für das Ausrufen

Die Frühwarnstufe dient der Vorsorge. Sie wird ausgerufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.

Das zuständige Bundesministerium BMWK sieht dies angesichts der aktuellen Entwicklungen im Angriffs-Krieg Russlands auf die Ukraine als gegeben. Die Frühwarnstufe wurde vorsorglich ausgerufen, um für den Fall einer Eskalation gewappnet zu sein.

Das BMWK hat bei der Ausrufung der Frühwarnstufe betont, dass die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet ist. Versorgungsengpässe gibt es gegenwärtig nicht. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden, um alle Verbraucher in unserem Netzgebiet mit Gas zu versorgen. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden, soziale Dienste wie Krankenhäuser und die Verwaltungen als auch für Industrie und Gewerbe.

Mit Ausrufung der Frühwarnstufe analysiert und bewertet ein Krisenteam des Ministeriums die Versorgungslage. Ermächtigungen zu Eingriffen in den Markt sind damit nicht verbunden. Wenn es erforderlich ist, werden weitere Maßnahmen in den Folgestufen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen. Das Ausrufen der Frühwarnstufe ist somit ein rein informativer und vorsorglicher Vorgang.

 

Eskalationsstufen Alarm und Notfall

Die Alarmstufe als nächste Eskalationsstufe wird dann ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Noch ist der Markt in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Nicht-marktbasierte staatliche Eingriffe werden nicht ergriffen. Für das Ausrufen dieser Stufe ist ebenfalls das BMWK zuständig.

Die Notfallstufe als letzte Eskalationsstufe wird von der Bundesregierung ausgerufen. Sie kommt dann zum Tragen, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt. Alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen wurden umgesetzt, die Gasversorgung reicht dennoch nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. In der ersten Phase der Notfallstufe können zusätzlich zu den marktbasierten Maßnahmen auch hoheitliche Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Versorgung der sog. geschützten Kunden sicherzustellen. In der zweiten Phase kann es dazu kommen, dass der Bundeslastverteiler, das ist die Bundesnetzagentur, weitere Maßnahmen verfügt.

 

Rolle der e-netz Südhessen AG als Verteilnetzbetreiber

Die e-netz Südhessen AG ist in ihrer Rolle als Verteilnetzbetreiber für etwaige kommende Erfordernisse gut gerüstet. Sie verfügt über einen Arbeitskreis Gasmangellage, der sich laufend auf Krisensituationen vorbereitet. So werden alle Industriekunden im Netzgebiet alle zwei Jahre angeschrieben und relevante Informationen, wie z.B. Branchenzugehörigkeit, Möglichkeiten zur alternativen Energieversorgung etc., abgefragt.

Bei den zu treffenden Schaltentscheidungen muss der Netzbetreiber verhältnismäßig und diskriminierungsfrei vorgehen.

Wenn wir in der Notfallstufe eine Anweisung zur Abschaltung erhalten würden, erfolgt die eigentliche Abschaltung der betroffenen Kunden durch Teams unseres Unternehmens, die in die Fläche fahren, um die zielgerichtete Abschaltung gemäß den Vorgaben technisch vorzunehmen.

Die e-netz Südhessen hat einen Krisenstab gebildet, der täglich die Lage bewertet und vorsorglich Handlungsschritte für unterschiedliche Szenarien einer Gasmangellage entwickelt.

Für die Kommunikation mit den Kunden werden auf der Internetseite der e-netz Südhessen FAQs bereitgestellt. Diese FAQs werden je nach Erfordernis aktualisiert und erweitert.

Die e-netz Südhessen ist darüber hinaus in dem auf Konzernebene der ENTEGA AG vom Vorstand einberufenen Krisenstab eingebunden.

Die e-netz Südhessen AG ist auf etwaige kommende Aufgaben vorbereitet. Wir werden Sie über den Fortgang der Ereignisse bei Bedarf weiter informieren.

Gemeinsam meistern wir auch diese Lage.


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