RECHTMÄSSIG UND VERANTWORTUNGSBEWUSST HANDELN.

Der ENTEGA-Konzern ist der Wegbereiter einer neuen Nachhaltigkeit in der deutschen Energiewirtschaft: ökologisch verantwortungsvoll, wirtschaftlich erfolgreich und weitblickend in der Entwicklung einer innovativen und zukunftsorientierten Energieversorgung. Ein Faktor für den Erfolg besteht in der Unternehmenskultur der ENTEGA. Diese ist geprägt von Vertrauen, Integrität, Aufrichtigkeit und fairem Umgang untereinander und mit den Geschäftspartnern der ENTEGA.

Die Kunden und Geschäftspartner der ENTEGA dürfen darauf vertrauen, dass die ENTEGA auf der Grundlage hoher ethischer Standards arbeitet, ihre Verpflichtungen verlässlich erfüllt und als fairer Geschäftspartner rechtschaffen handelt. Die Reputation der ENTEGA ist von der Einhaltung dieser Werte abhängig. Die strikte Einhaltung von Gesetzen und konzerninternen Richtlinien ist daher unabdingbar und von jeder Mitarbeiterin/von jedem Mitarbeiter der ENTEGA zu beachten. Darüber hinaus leben die Führungskräfte der ENTEGA diese ethischen Grundsätze und werben für deren Einhaltung. Verstöße werden von der ENTEGA nicht hingenommen. Sie werden konsequent verfolgt und sanktioniert.

Die vorliegende Konzernrichtlinie Code of Conduct der ENTEGA (nachfolgend „Konzernrichtlinie Code of Conduct“) vermittelt die wesentlichen Grundsätze und Regeln für rechtmäßiges und verantwortungsbewusstes Verhalten. Sie setzt Maßstäbe und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung der Verhaltensgrundsätze im Geschäftsalltag. Die Werte, die in den nachfolgenden Regelungen konkretisiert werden, müssen als Maßstab für das Verhalten im Geschäftsverkehr gesehen werden. Auf diese Weise tragen die Mitarbeiter der ENTEGA alle entscheidend zur guten Reputation und damit zum Erfolg der ENTEGA bei.

Auch von den Geschäftspartnern der ENTEGA wird erwartet, dass sie für sich vergleichbare ethische Grundsätze auf der Grundlage des geltenden Rechts und anerkannter Werte aufgestellt haben und sich in der Zusammenarbeit mit der ENTEGA an diese halten. Deshalb hat die ENTEGA „Verhaltensprinzipien für Lieferanten im ENTEGA-Konzern“ erarbeitet. 
 

Broschüre "Code of Conduct" (PDF)

Das Hinweisgebersystem des ENTEGA-Konzerns

Das Hinweisgebersystem des ENTEGA-Konzerns gibt Ihnen die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die Compliance Regeln der ENTEGA AG und ihrer Konzerngesellschaften zu melden und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Wir gehen allen Hinweisen nach und stellen Vertraulichkeit sicher, wenn Sie das wünschen. Dies gilt auch gegenüber gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffenen Mitarbeitern.

Auch anonyme Hinweise sind möglich. In einem solchen Fall melden Sie bitte möglichst viele Details und übermitteln Sie, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, können wir Ihrem Hinweis nachgehen.

Die Spezialisten Compliance sind für Sie per E-Mail, Brief oder Telefon erreichbar:

compliance@entega.ag

Briefpost mit dem Vermerk „vertraulich“:
ENTEGA AG
Team Compliance (N100)
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt

Telefonisch über die Zentrale 06151 701-0. Fragen Sie nach dem Team Compliance.


Sollten Sie Hinweise lieber an eine externe Stelle abgeben wollen (auch anonym), so steht Ihnen die externe Ombudsfrau zur Verfügung:

Livonius │ van Rienen Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Barbara Livonius
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main

069 247049-0
kanzlei@lvr-frankfurt.com

Information gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Sogenannte interne Meldungen im Hinweisgebersystem des ENTEGA-Konzerns sind für Sie der kürzeste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die einen Hinweis am schnellsten untersuchen und abstellen können. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen unbenommen, sich anschließend an sogenannte externe Meldestellen zu wenden.

Neben der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt. Lesen Sie bitte in Zweifelsfällen auch die Informationen auf den Webseiten dieser Meldestellen/Hinweisgeberstellen:


Bezüglich der einschlägigen Meldeverfahren externer Meldestellen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union finden sie hier weitergehende Informationen:

Organe der Europäischen Union:


Einrichtungen der Europäischen Union:


Sonstige Stellen der Europäischen Union:

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