Der Vorstand der ENTEGA AG leitet die Geschäfte der Gesellschaft, verantwortet die strategische Ausrichtung des Konzerns und setzt diese um. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Die Ressorts Nachhaltigkeit und Compliance sind dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.
Bereits 2010 haben wir im ENTEGA-Konzern ein Nachhaltigkeitsmanagement etabliert. Ein Team von Nachhaltigkeitsexpertinnen und -experten arbeitet daran, die Nachhaltigkeitsstrategie mit passenden Instrumenten und Konzepten umzusetzen. Ein Schwerpunkt dabei liegt auf der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei wird das Team von rund 50 Nachhaltigkeitsbeauftragten im gesamten Konzern bei der Erhebung quantitativer und qualitativer Daten unterstützt. Das Team steht in engem Austausch mit dem Vorstand sowie mit Fach- und Führungskräften und ist Ansprechpartner für interne und externe Stakeholder.
Der Vorstand wird regelmäßig über den Stand des Nachhaltigkeitsmanagements und der Berichterstattung informiert und ist in deren Weiterentwicklung eingebunden. Dem Aufsichtsrat berichtet der Vorstand regelmäßig und umfassend über relevante Themen, darunter auch ESG-Themen. Der Aufsichtsrat erhält dazu Berichte wie den Nachhaltigkeitsbericht, den Risikobericht, den Personalbericht und den Compliance-Bericht.
Mitgliedschaften und Netzwerke
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements engagieren wir uns in folgenden Gremien und Verbänden:
- UN Global Compact und Deutsches Global Compact Netzwerk (DGCN)
www.unglobalcompact.org | www.globalcompact.de
- Sustainability Leadership Forum getragen vom Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M. e. V.) und der NORDAKADEMIE-Hochschule der Wirtschaft.
www.baumev.de
- Nachhaltigkeitsallianz Hessen
www.nachhaltigkeitsallianz-hessen.de
- Econsense Kompetenzprogramm Nachhaltigkeit
https://www.econsense.de/de/kompetenzprogramm
- Klimaschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/klimaschutz/klimaschutzbeirat
- ENTEGA Plus ist u.a. Mitglied im Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M. e.V.), in der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) sowie im Klimaschutzbeirat der Stadt Mainz.
www.baumev.de | www.zirp.de
- Branchendialog "Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Energiewirtschaft".
www.csr-in-deutschland.de
Partner
Leitlinien und Standards
Richtschnur für das Nachhaltigkeitsmanagement von ENTEGA sind neben externen Standards für verantwortungsbewusste Unternehmensführung die Grundsätze, die im Nachhaltigkeitsbericht und in verschiedenen Unternehmensrichtlinien formuliert wurden.
Strategie und Wesentlichkeit
Unsere strategische Ausrichtung ist im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht beschrieben. Im Rahmen der durch den neuen europäischen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorgegebenen doppelten Wesentlichkeitsbetrachtung haben wir dort die wesentlichen Auswirkungen (Impacts), Risiken (Risks) und Chancen (Opportunities) ermittelt und bewertet. Die wesentlichen IROs stammen aus den Themenfeldern Klimawandel, eigene Arbeitskräfte, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmensführung sowie moderne Daseinsvorsorge.
Mehr dazu finden Sie im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht.
CSR-Grundsätze
Als Eckpfeiler der sozialen Dimension der nachhaltigen Unternehmensentwicklung haben wir das bestehende Instrument des Code of Conduct weiterentwickelt und um die Prinzipien des Global Compact ergänzt. Der Code of Conduct definiert das Verständnis des Unternehmens von ethischen Grundsätzen für sein Verhalten in der Geschäftswelt und gegenüber der Gesellschaft.
Darüber hinaus folgt der ENTEGA-Konzern den Richtlinien des Darmstädter Beteiligungskodex (DBK). Dieser orientiert sich an bereits bestehenden Regelwerken: Neben den OECD-Prinzipien, der Richtlinie 2006/46/EG vom 14. Juni 2006, dem Abschlussbericht zur Sozialen Taxonomie der EU, dem Deutschen Corporate Governance Kodex, dem Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex und den Grundsätzen für Bundesbeteiligungen sind auch verschiedene Kodizes der Bundesländer und Kommunen berücksichtig.
Wir unterstützen seit Ende 2010 die Global Compact Initiative der Vereinten Nationen und engagieren uns im Deutschen Global Compact Netzwerk. Jedes Jahr aufs Neue bekräftigt der Vorstand der ENTEGA AG mit einer Verpflichtungserklärung sein Bekenntnis zu den Zielen des UN Global Compact und zu deren Umsetzung. Mit dieser Erklärung verpflichten wir uns, die zehn Prinzipien des UN Global Compact im Bereich der Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltschutz und Anti-Korruption einzuhalten und diese in unsere Unternehmensstrategie und unsere Unternehmenskultur zu integrieren. Darüber hinaus bekennen wir uns zu den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO). Mit unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen wir zudem der Aufforderung zur Erstellung eines UN-Global-Compact-Fortschrittsberichts nach.
Außerdem unterstützen wir die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Wir leisten in elf von 17 Zielfeldern der SDG unseren Beitrag.
Wir achten auf Diversität und Chancengleichheit, weil wir sie ethisch für unabdingbar halten. Deshalb haben wir bereits 2007 die „Charta der Vielfalt“ des bundesweit anerkannten Vereins Charta der Vielfalt e. V. unterzeichnet. ENTEGA verpflichtet sich damit, jegliche Form der Diskriminierung zu vermeiden und zu bekämpfen.
Lieferanten-Policy
Für unsere Lieferanten und Dienstleister haben wir Vorgaben bezüglich Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsvermeidung entwickelt und kommunizieren diese auf unserem Einkaufsportal. In den allgemeinen Einkaufsbedingungen ist beispielweise geregelt, dass wir von unseren Auftragnehmenden über den Einsatz von Subunternehmen informiert werden müssen und dass sowohl beim Auftragnehmenden als auch bei den beauftragten Subunternehmen der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn eingehalten werden muss.
Weiter gehen unsere Verhaltensprinzipien für Lieferanten. Dort verdeutlichen wir, dass wir auf der Basis des eigenen Code of Conduct, des UN Global Compact sowie der ILO-Kernarbeitsnormen arbeiten und diese Grundsätze zusammen mit dem geltenden Recht als Normengefüge die Grundlagen unseres Handelns bilden. Eine gleiche Grundhaltung erwarten wir von unseren Lieferanten und Dienstleistern. Konkret definieren wir in den Verhaltensprinzipien unseren Anspruch an die Lieferanten in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutzes und Antikorruption. Es ist unser Ziel, diese Ansprüche als festen Bestandteil in jeden Vertragsabschluss mit Lieferanten des ENTEGA-Konzerns zu integrieren.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für den ENTEGA-Konzern. Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben wir ein menschenrechtliches Risikomanagementsystem aufgebaut. In diesem Zusammenhang geben wir eine Grundsatzerklärung ab, erstellen Risikoanalysen bezüglich unserer Lieferanten und eigener Geschäftsaktivitäten, definieren Präventions- und Abhilfemaßnahmen für Hoch-Risiko-Fälle und kontrollieren deren Wirksamkeit. Zusätzlich haben wir ein Beschwerdeverfahren etablieret.
Gemeinsam mit anderen Energieversorgern haben wir den Branchendialog "Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Energiewirtschaft" angestoßen.