Seit 2010 veröffentlichen wir regelmäßig Nachhaltigkeitsberichte und informieren damit über Fortschritte und Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Bis einschließlich 2023 erfolgte die Berichterstattung nach dem international anerkannten GRI-Standard.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hat die EU einen neuen Rechtsrahmen geschaffen. Für ENTEGA gelten diese Vorgaben verpflichtend ab dem Berichtsjahr 2027. Bis dahin erstellen wir auf freiwilliger Basis einen Nachhaltigkeitsbericht unter Anlehnung an die ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 unter Berücksichtigung der Quick Fixes).
Archiv
Auf Anfrage (nachhaltigkeit@entega.ag) stellen wir Ihnen gerne ältere Versionen unserer Nachhaltigkeitsberichte für Recherchezwecke oder wissenschaftliche Forschung zur Verfügung.