Grundsatzerklärung des ENTEGA-Konzerns zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
01.07.2026
ENTEGA AG
INHALT
1. Vorwort 3
2. Unser Selbstverständnis 4
3. Grundsätze unseres Handelns 5
4. Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten 8
4.1 Zuständigkeiten für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten 8
4.2 Angaben zur Unternehmensstruktur und Bezug zu Produkten und Dienstleistungen 9
4.3 Menschrechtliches und umweltbezogenes Risikomanagement 11
4.5 Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen 16
4.6 Zusammenfassung 16
5. Beschwerdeverfahren 17
6. Wirksamkeitsprüfung 17
7. Berichtserstattung 17
1. Vorwort
Menschenrechte sollen überall auf der Welt universell gelten. Mangelnde Rechtsstaatlichkeit, politische Konflikte und Instabilitäten führen dazu, dass diese bedeutsamen Rechte aber nicht in der Realität aller Menschen gleichermaßen geschützt werden. Global vernetzte Unternehmen sind daher in der Pflicht, potenzielle Menschenrechtsdefizite in der Lieferkette aufzudecken und an der Verbesserung mitzuwirken. Ein fairer Umgang miteinander sowohl im Unternehmen als auch mit unseren Kund*innen und Geschäftspartner*innen ist seit je her das Fundament unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmenspolitik.
Die globalisierte Wirtschaft mit ihren komplexen Liefer- und Wertschöpfungsketten führt oftmals zu mangelndem Schutz von Menschenrechten. Wichtige Rohstoffe und viele Vorprodukte werden in weit entfernten Ländern gewonnen beziehungsweise hergestellt. Immer wieder kommt es dabei zu schweren Unfällen, Umweltverschmutzungen und Menschenrechtsverletzungen. Die Einhaltung grundlegender Menschenrechte ist daher nicht überall auf dieser Welt eine Selbstverständlichkeit.
Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG). Mit diesem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und die Vermeidung von Umweltverstößen in den Lieferketten gesetzlich geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern oder zu minimieren. Das LkSG verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten, eine Grundsatzerklärung abzugeben, ein Risikomanagement einzurichten, Risikoanalysen durchzuführen und ein Beschwerdeverfahren zu etablieren. Zudem müssen risikobasiert Präventions- und Abhilfemaßnahmen entwickelt werden. Wir berichten regelmäßig durch die Aktualisierung dieser Grundsatzklärung.
Für die Einhaltung der Menschenrechte machen wir uns nicht nur im eigenen Haus und in unserer Lieferkette stark, sondern auch innerhalb unserer Branche. So haben wir gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen den Branchendialog „Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Energiewirtschaft“ angestoßen. Der Branchendialog unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales startete am 16. Januar 2023. Dessen Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft, Verbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, die spezifischen Branchenrisiken der Energiewirtschaft zu identifizieren und Maßnahmen zu erarbeiten, um die menschenrechtliche Situation in den Herkunftsländern zu verbessern.
Der Schutz der Menschenrechte weltweit kann nur gelingen, wenn alle mitwirken: staatliche und nichtstaatliche Organisationen, Unternehmen und Konsument*innen – kurzum unsere gesamte Gesellschaft. Wir als ENTEGA haben uns auf den Weg gemacht, unseren Beitrag zu leisten, um die Rechte von Menschen zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung in dieser Welt zu fördern.
Der Vorstand der ENTEGA AG
2. Unser Selbstverständnis
Die Unternehmenskultur im ENTEGA-Konzern ist geprägt von Verantwortung, Vertrauen, Integrität und fairem Umgang sowohl miteinander als auch mit unseren Geschäftspartner*innen. ENTEGA ist der integrierte Energie- und Infrastrukturpartner unserer Region. Mit nachhaltigen, zuverlässigen und fairen
Lösungen aus einer Hand begeistern wir Menschen.
Grundlage für unser Handeln sind die für uns geltenden Vorschriften und Gesetze. Zusammen mit (inter-) nationalen Zielen und Abkommen, den allgegenwärtigen globalen Herausforderungen und Bedürfnissen sowie den Erwartungen unserer Stakeholder*innen, bilden sie die gesellschaftlichen Erwartungen an unser Unternehmen. Sie haben, wie auch unsere Governance-Strukturen, maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung unseres Unternehmens – von der Vision über die Strategie bis hin zu den konkreten Nachhaltigkeitszielen. So werden zum Beispiel in unserem Code of Conduct die wesentlichen Grundsätze und Regeln für rechtmäßiges und verantwortungsbewusstes Verhalten definiert, welche sich wiederum an den gesellschaftlichen Erwartungen orientieren.
Unser bestehendes Regelwerk erweitern wir mit diesem Dokument um eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte. Indem sie übergeordnete Prinzipien und Werte definiert, ist sie ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und damit unserer Governance-Struktur.
Um sicherzustellen, dass das unternehmerische Handeln im ENTEGA-Konzern mit diesen Prinzipien und Werten im Einklang steht, wird die Grundsatzerklärung in einer unternehmensinternen Richtlinie zum Management menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken für alle Beschäftigten verbindlich konkretisiert.
3. Grundsätze unseres Handelns
Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Als regionales Unternehmen im Energie- und Infrastrukturbereich beeinflussen unsere eigenen Geschäftstätigkeiten das Leben vieler Menschen. Zudem möchten wir einen positiven Einfluss auf unsere Umwelt nehmen, weshalb wir uns konzernweit dazu verpflichten, Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltvorschriften zu schützen und zu fördern. Dabei achten wir besonders auf die Rechte unserer Mitarbeiter*innen sowie die Rechte der Menschen, die von unserer Geschäftstätigkeit unmittelbar und mittelbar betroffen sind. Dafür arbeiten wir als ENTEGA eng mit Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass diese Rechte und Vorschriften bzw. Standards entlang der Lieferkette eingehalten werden. Die Umsetzung unserer Verpflichtung zur Achtung von Menschenrechten und internationalen Arbeits- und Umweltstandards ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensführung. Wir betrachten die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz als einen fortlaufenden Entwicklungsprozess. Der kontinuierliche Austausch mit internen und externen Interessengruppen bildet die Grundlage für unsere Maßnahmen und ihre kontinuierliche Verbesserung. Unser Code of Conduct steht hierbei für verantwortungsvolle Unternehmensführung, wobei der Schutz der Menschenrechte und des Klimas zu den wichtigsten Prinzipien gehören. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte in unserem Geschäftsbereich zu wahren sowie Umweltverstöße zu vermeiden und setzen uns dafür ein, diese auch entlang unserer Lieferkette zu schützen und Verletzungen zu verhindern. Unsere Lieferanten sind ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte und Umweltbelange angehalten. Aus diesem Grunde sehen wir die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards als ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl von Geschäftspartner*innen an. Unsere Verhaltensprinzipien für Lieferanten umfassen die Handlungsfelder Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsvermeidung, die wir fest in Verträge integrieren möchten. Internationale Normen und Richtlinien bilden die Grundlage unseres Handelns.
Diese Grundsatzerklärung dokumentiert grundlegende Werte und Prinzipien für unser Verhalten und unsere Entscheidungsprozesse und steht im Einklang mit unserer Konzernrichtlinie Code of Conduct.
Bei der Grundsatzerklärung handelt es sich um ein kontinuierlich lernendes und lebendes Dokument, welches in dieser und seinen nachfolgenden Versionen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen soll.
Mithilfe dieser Erklärung unterstreichen wir unser Engagement zur Wahrung der Menschenrechte und umweltbezogener Rechte innerhalb des ENTEGA-Konzerns und entlang der Lieferketten. Als Unterzeichner des UN Global Compacts verpflichten wir uns bereits seit 2010 dessen zehn Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung einzuhalten und unsere Geschäftstätigkeit kontinuierlich in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Diese Grundsatzerklärung bildet ebenfalls einen Handlungsrahmen für unsere Geschäftspartner*innen, auf deren Einhaltung wir im Sinne einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Beschaffung verstärkt hinwirken. Bezüglich der in unserer Lieferkette bestehenden menschenrechtlichen Risiken ergreifen wir angemessene Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören auch Schulungen, mit denen wir die Beschäftigten im ENTEGA-Konzern noch intensiver für menschenrechtliche Themen sensibilisieren.
Die folgenden Menschenrechte und umweltbezogene Rechte sind für unsere geschäftlichen Aktivitäten und in unserer Lieferkette potenziell am bedeutsamsten, weshalb wir uns im Rahmen unseres menschenrechtlichen Risikomanagements insbesondere diesen widmen:
1. Verbot von Kinderarbeit
Wir dulden keine Form der Kinderarbeit und achten das Recht von Kindern auf einen Schulbesuch. Wir verpflichten uns dazu, Artikel 10 des UN-Sozialpakts sowie die ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 zu beachten. Wir stellen sicher, dass im ENTEGA-Konzern keine Form von Kinderarbeit stattfindet. Wir setzen uns auch in unserer Lieferkette für die Beseitigung jeglicher Form von Kinderarbeit und den Schutz von Kindern vor Ausbeutung ein. Damit möchten wir Kindern die Möglichkeit zur Bildung und Entwicklung geben und auf eine kinderarbeitsfreie Lieferkette hinarbeiten. Daher fordern wir auch unsere Lieferanten auf, keine Kinder zu beschäftigen und sich wiederum selbst für eine kinderarbeitsfreie Lieferkette einzusetzen.
2. Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei
Wir dulden Zwangsarbeit und andere Formen der Sklaverei weder in unserem eigenen Geschäftsbereich noch in unserer Lieferkette. Wir verpflichten uns dazu, die ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 sowie den UN-Zivilpakt Art. 8 zu beachten. Alle Menschen in unserer Lieferkette haben das Recht auf eine Arbeitsumgebung, die frei von Zwangsarbeit und Sklaverei ist.
3. Achtung von Arbeitsschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz
Der Arbeitsschutz und die Gesundheit am Arbeitsplatz sind als grundlegende Rechte in den Artikeln 7 und 12 des UN-Sozialpakts sowie der ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 155 verankert und genießen einen sehr hohen Stellenwert im ENTEGA-Konzern. Wir verpflichten uns ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, um die körperliche und geistige Gesundheit aller Beschäftigten zu schützen. Mithilfe präventiver Maßnahmen minimieren wir gesundheitliche Risiken sowie die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen innerhalb unseres eigenen Geschäftsbereichs. Gleiches fordern wir auch von unseren Lieferanten.
4. Verbot der Missachtung von Koalitions- und Vereinigungsfreiheit
Wir verpflichten uns, die Koalitions- und Vereinigungsfreiheit gemäß den internationalen Referenzinstrumenten zu respektieren. Das beinhaltet das Recht zur Bildung von Gewerkschaften und Organisationen von Arbeitnehmer*innen zur Förderung und zum Schutz wirtschaftlicher und sozialer Interessen. Grundlage sind die ILO-Kernarbeitsnormen Nr. 87 und 98 sowie Artikel 22 des UN-Zivilpakts und Artikel 8 des UN-Sozialpakts. Wir erwarten von allen Akteuren*innen in unserer Lieferkette, diese Rechte ebenfalls zu respektieren. Insbesondere dulden wir keinen Eingriff in die Ausübung der Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und fordern einen respektvollen Dialog mit allen Interessensgruppen.
5. Verbot von Diskriminierung
Ein gutes Betriebsklima sowie ein inklusives und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sind uns bei ENTEGA besonders wichtig. Als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt setzen wir uns aktiv für Diversität und Chancengleichheit ein, damit alle unsere Mitarbeiter*innen respektvoll und fair behandelt werden. Unsere Unternehmenskultur fußt auf gegenseitigem Respekt und der Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen. Bei und durch ENTEGA wird niemand aufgrund seines Geschlechts, Alters, Personenstands, seiner Religion oder Weltanschauung, sexuellen Orientierung und Identität, Hautfarbe, Nationalität, ethnischen Herkunft oder Behinderung diskriminiert. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz gemäß Artikel 2 des UN-Sozialpakts und Artikel 26 des UN-Zivilpakts. Ebenso wollen wir gemäß Artikel 7 des UN-Sozialpakts eine gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit sowie faire Arbeitsbedingungen sicherstellen. Auch in unserer Lieferkette legen wir besonderen Wert auf eine Arbeitsumgebung, in der Diversität und Chancengleichheit geschützt und gefördert werden.
6. Prekäre Arbeitsbedingungen und Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
Wir bekennen uns zu gerechten Arbeitsbedingungen und angemessenen Löhnen. Grundlage dafür sind der im UN-Sozialpakt enthaltene Artikel 7 (Rechte bei der Arbeit und gerechte Arbeitsbedingungen) sowie die ILO-Übereinkommen 1 (Begrenzte Arbeitszeit) und 131 (Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen). Gleiches erwarten wir von unseren Lieferanten.
7. Vermeidung von Umweltrisiken mit lokalen Auswirkungen
Wir erkennen die Bedeutung des Umweltschutzes an und sind uns der potenziellen Umweltrisiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette sowie deren lokalen Auswirkungen bewusst. Wir verpflichten uns zur Wahrung der Grundsätze der Artikel 11 und 12 des UN-Sozialpakts (Lebensstandards wie Nahrung, Wasser und eine saubere Umwelt) sowie des Artikel 6 des UN-Zivilpakts (Schutz des Lebens). Wir setzen uns dafür ein, die negativen Umweltauswirkungen unseres Unternehmens zu minimieren, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
8. Landnutzungskonflikte und Eigentumsrechte
Wir bekennen uns zum respektvollen Umgang mit Landnutzungs- und Eigentumsrechten. Wir achten die Menschenrechte gemäß Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 1 des UN-Zivilpakts sowie Artikel 1 des UN-Sozialpakts, welche das Recht auf Eigentum und Landnutzung durch lokale Gemeinschaften betreffen. Darüber hinaus verpflichten wir uns, die allgemeinen Rechte der indigenen Völker gemäß der ILO-Konvention Nr. 169 zu achten. Wir verfolgen damit das Ziel, Partnerschaften zu fördern und die Rechte indigener Völker zu respektieren. Gleiches fordern wir von unseren Lieferanten.
4. Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten
4.1 Zuständigkeiten für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Die Gesamtverantwortung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG, insbesondere die Umsetzung eines Risikomanagements zum Schutz der Menschenrechte sowie umweltbezogener Rechte liegt bei dem Vorstand der ENTEGA AG. Er muss dieses in alle relevanten Geschäftsprozesse integrieren und dabei die Interessen der eigenen Beschäftigten und die der Beschäftigten in der Lieferkette sowie weiterer Betroffener berücksichtigen. Berichte des Menschenrechtsbeauftragten unterstützen den Vorstand bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten. Der Menschenrechtsbeauftragte im Team Nachhaltigkeit koordiniert die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG. Er überwacht und optimiert das menschenrechtliche Risikomanagement, führt Schulungen durch und verfasst regelmäßige Berichte. Zudem legt er Standards für die Dokumentation fest und ist Ansprechpartner bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verstößen. Der Bereich Einkauf ist verantwortlich für die Risikoanalyse direkter und indirekter Lieferanten sowie für die Umsetzung von möglichen/sinnvollen Präventions- und Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette. Das Team Compliance ist verantwortlich für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens. Für die jeweiligen Geschäftsleitungen ergeben sich daraus ebenfalls verschiedene Pflichten, die darauf abzielen, sicherzustellen, dass die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards und unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Geschäftsprozessen eingehalten werden. Dazu zählt das Informieren der Beschäftigten, die Einführung eines Risikomanagements und Beschwerdeverfahren und das regelmäßige Überprüfen dieser internen Prozesse sowie gegebenenfalls eine regelmäßige Anpassung der Regelungen und Maßnahmen.
Zusätzlich hat der ENTEGA-Konzern einen Arbeitskreis „Menschenrechte“ etabliert, um das menschenrechtliche Risikomanagement kontinuierlich zu verbessern. Der Arbeitskreis wird regelmäßig über die Ergebnisse von Risikoanalysen informiert und ist aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen eingebunden. Er setzt sich aus Vertretenden der Bereiche Einkauf und Recht, dem Team Compliance sowie dem Menschenrechtsbeauftragten zusammen, der die Leitung innehat. Der Arbeitskreis trifft sich mindestens einmal im Quartal und bei Bedarf auf Anfrage eines Mitglieds. Externe oder sonstige relevante Stakeholder können bei Bedarf zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
Der Prozessablauf zum menschenrechtlichen Risikomanagement der ENTEGA ist im Anhang Nr. 7 (Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Lieferketten) der Konzernrichtlinie Code of Conduct geregelt und hier in Kurzform visualisiert:
4.2 Angaben zur Unternehmensstruktur und Bezug zu Produkten und Dienstleistungen
Die Kern-Geschäftsfelder der ENTEGA und deren im Wesentlichen beschaffte Produkte und Dienstleistungen lassen sich wie folgt auflisten:
Erzeugung: Der ENTEGA-Konzern erzeugt mit eigenen Windparks und Photovoltaikanlagen große Mengen regenerativen Stroms. In Darmstadt betreiben wir ein modernes Gaskraftwerk. Neben den technischen Anlagen(-komponenten) werden hier insbesondere auch Baudienstleistungen bezogen.
Handel: Über unsere Tochtergesellschaft citiworks sind wir an den Energiebörsen und im außerbörslichen Energiehandelsgeschäft präsent. Als Energiehandels- und Energiedienstleistungsunternehmen ist citiworks auch für andere Energieversorger, Stadtwerke, Weiterverteiler, Kraftwerksbetreiber sowie Netzbetreiber und energieintensive Industrieunternehmen tätig. Zudem leistet das Unternehmen mit seinen Aktivitäten in der Direkt- und Flexibilitätsvermarktung sowie der Steuerung von erneuerbaren Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
Vertrieb: ENTEGA Plus vertreibt Produkte und Dienstleistungen für Privatkund*innen, Industrie, Gewerbe und Kommunen rund um die Bereiche Ökoenergie, Internet und Telefonie, Elektromobilität, Photovoltaik und Heizsysteme. Die beiden Tochtergesellschaften Energy Market Solutions und Energy Project Solutions ergänzen unser Portfolio im Vertrieb um weitere innovative Produkte und Dienstleistungen für die Energiemärkte der Zukunft. Zusätzlich bietet die ENTEGA Gebäudetechnik Dienstleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausstattung und -instandhaltung für Privat- und Geschäftskund*innen an.
Netze: Innerhalb des ENTEGA-Konzerns betreibt die e-netz Südhessen AG Strom und Erdgasnetze in Südhessen. Sie ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Strom- und Gasleitungen zuständig. Dazu gehört auch der Betrieb der Umspannwerke und anderer netztechnischer Einrichtungen. In vielen Kommunen ist die e-netz Südhessen auch für die Straßenbeleuchtung und die Verkehrssignalanlagen zuständig und bietet Leistungen der Baulandentwicklung an. Neben den Strom- und Erdgasleitungen und weiteren technischen Anlagen(-komponenten) werden hier insbesondere auch Baudienstleistungen bezogen.
Telekommunikation: Mit einem eigenen Breitbandnetz als Grundlage bietet unsere Tochtergesellschaft ENTEGA Medianet Telekommunikationslösungen sowie die dazugehörenden IT-Services an. Hier werden primär Glasfaserkabel und Baudienstleistungen beschafft.
Öffentlich-rechtliche Betriebsführung: In der Region versorgen wir acht Städte und Gemeinden mit Trinkwasser. In Darmstadt kümmern wir uns um die Abwasserreinigung und betreiben im Auftrag des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS) das Darmstädter Müllheizkraftwerk.
* Abwasser: Die ENTEGA Abwasserreinigung betreibt zwei Abwasserreinigungsanlagen in Darmstadt. Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Wasserqualität in Südhessen. Relevant ist hier vor allem der Einsatz von Betriebsstoffen im Reinigungsprozess.
* Trinkwasser: Mit einem über 900 km langen Wasserrohrnetz stellt ENTEGA sicher, dass ca. 249.000 Einwohner*innen in Darmstadt und weiteren Städten und Gemeinden der Region zuverlässig mit Trinkwasser versorgt werden. Neben den Wasserleitungen und weiteren technischen Anlagen(-komponenten) werden hier insbesondere auch Baudienstleistungen bezogen.
* Müllheizkraftwerk: Im Rahmen der Müllverbrennung entsteht unvermeidbare Abwärme, mit der Strom und Wärme erzeugt werden. Rund 80 Mitarbeiter*innen der ENTEGA sorgen im Auftrag des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen dafür, dass das Müllheizkraftwerk Darmstadt im 24-Stunden-Dauerbetrieb an 365 Tagen im Jahr einwandfrei läuft.
Wärmeerzeugung und -verteilung: Wir gewinnen in effizienten Heizkraftwerken und Heizwerken Wärme für unsere Wärmenetze in Darmstadt und betreiben darüber hinaus dezentrale Blockheizkraftwerke zur Versorgung einzelner Kund*innen. Neben Anlagenteilen und Rohren für die Wärmenetze werden hier insbesondere auch Baudienstleistungen bezogen.
Administration: Neben klassischen Querschnittsfunktionen wie z.B. Personal, Rechnungswesen, Einkauf benötigt unsere Branche eine spezifische IT-Infrastruktur, um Prozesse wie den Betrieb der Messstellen, die Abrechnung der Kund*innen sowie das Forderungsmanagement zuverlässig zu gestalten. Diese Dienstleistungen und das dafür notwendige Equipment stellt unsere Tochtergesellschaft COUNT+CARE zur Verfügung. Dabei kommen neben IT-Hard- und Software auch Strom- und Gaszähler sowie IT-Beratungsleistungen zum Einsatz.
In einer regelmäßigen Prüfung wird sichergestellt, dass diese Kern-Geschäftsfelder Produkte und Dienstleistungen einsetzen, die mit Lieferkettenherausforderungen im Hinblick auf Menschenrechte gerecht werden.
4.3 Menschrechtliches und umweltbezogenes Risikomanagement
In dem Prozess des menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements ist die Risikoanalyse ein Kernelement. Neben im Beschwerdeverfahren eingehenden Hinweisen auf eventuelle Verstöße/Risiken werden mithilfe der Risikoanalyse menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bei der ENTEGA, den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern identifiziert und mithilfe wirksamer Präventions- und Abhilfemaßnahmen adressiert. Hierfür arbeitet ENTEGA mit einem KI-gestützten System an einer kontinuierlichen Verbesserung dieses menschenrechtlichen Risikomanagements.
Im ersten Schritt der Risikoanalyse werden die direkten Lieferanten in unterschiedliche Risikograde eingestuft. Dies geschieht auf Basis einer Einordnung in risiko- und nicht-risikobehaftete Länder und je nach gelieferter Ware oder Dienstleistung in eine risiko- oder nicht-risikobehaftete Industriekategorie. Ein IT-Tool unterstützt dabei, die Länderrisiken und die Industrierisiken auf Basis verschiedener öffentlich zugänglicher Indizes zu ermitteln und in Risikostufen einzuteilen.
Im nächsten Schritt wird die Analyse durch die konkrete Ermittlung von Risiken und ihre Gewichtung sowie Priorisierung sukzessiv ausgeweitet. So lassen sich die Ergebnisse der vorangegangenen abstrakten Risikobetrachtung auf Ebene der Standorte und Branchen der Lieferanten plausibilisieren. Entsprechend den Kriterien „Schwere“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ sowie „Einflussvermögen“ und „Verursachungsbeitrag“ werden die Risiken angemessen gewichtet und priorisiert.
Darüber hinaus wird für priorisierte Lieferanten ein KI-gestütztes Web-Screening durchgeführt. Dabei wird in sozialen Medien, Nachrichten und über andere online verfügbare Informationen auf Basis einer Lieferanten- und Risiko-Schlagwortsuche geprüft, ob und welche LkSG relevanten Meldungen es zu den einzelnen Lieferanten gibt.
Optional kann die Risikoidentifizierung um Ergebnisse aus Lieferantenselbstauskünften ergänzt werden. Dazu stehen in dem eingesetzten IT-Tool Fragebögen zu verschiedenen Themen z.B. „Working conditions and human rights“, „Health and Safety“ oder „Environment“ zur Verfügung.
Die Ergebnisse aus den vorgenannten Schritten werden kombiniert und bilden zusammen genommen einen umfassenden Risk Score (Risikobewertung) des Lieferanten.
Jedem einzelnen Lieferanten wird unter Berücksichtigung der Kriterien Einflussvermögen und Verursachungsbeitrag eine Handlungspriorität zugewiesen. Diese Priorisierung nutzt ENTEGA als Grundlage für die Entscheidung, wann und welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu treffen sind.
Dieser Prozess wird künftig jährlich durchgeführt und kann anlassbezogen auch öfter durchgeführt werden. Anlässe dafür werden durch die im Gesetz beschriebenen Ereignisse angestoßen. Darunter fallen Erkenntnisse aus der Bearbeitung von Hinweisen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, Kenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Verletzung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen oder wesentliche Änderungen der Geschäftstätigkeiten im ENTEGA Konzern, die in einer veränderten Risikolage resultieren.
Im Arbeitskreis Menschenrechte findet ein regelmäßiger Austausch mit den Risikoverantwortlichen der im Kontext menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten wesentlichen Bereiche statt.
Zur Weiterentwicklung des menschenrechtlichen Risikomanagements soll ein Prozess etabliert werden, bei dem direkt im Rahmen des Onboardings eine abstrakte Risikobewertung integriert wird. Diese soll es künftig ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit Blick auf die Industrie- und Länderrisiken direkt bei der Auswahl von Lieferanten zu berücksichtigen und – sofern erforderlich – frühzeitig Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.
Im Rahmen der 2023 durchgeführten Risikoanalyse ließen sich zahlreiche potenzielle Risiken identifizieren: Arbeitssicherheit, Datenschutzverletzungen, prekäre Arbeitsbedingungen, (geschlechterspezifische) Diskriminierung, Verknappung landwirtschaftlicher Flächen, Verlust von Biodiversität, riskante Rohstoffgewinnung, Umweltverschmutzung durch die produzierenden Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sowie eine potenzielle Gefährdung durch Baugruben. Die jährlichen Risikoanalysen für die Jahre 2024 und 2025 haben unsere wesentlichen Risiken bestätigt. Nachfolgend werden die als wesentlich eingestuften Risiken näher erläutert.
4.3.1 Ergebnisse bei eigenen Geschäftsbereichen
Priorisierte Risiken in eigenen Geschäftsbereichen
Arbeitssicherheit
Risikobeschreibung – Arbeitssicherheit unterliegt in Deutschland umfangreichen gesetzlichen Regelungen und ist bei ENTEGA in Form einer Konzernrichtlinie zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz geregelt. Trotz der Beurteilung und Gestaltung von Arbeitssystemen sowie der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen verbleiben potenzielle Restrisiken. Verletzungen können gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen, die im äußersten Fall zur Berufsunfähigkeit bzw. einem Lebensrisiko führen können. Das Schadensausmaß ist als mittel einzustufen, da die meisten potenziellen Verletzungen umkehrbar sind, außer wenn es um den Verlust von Gliedern oder Todesfälle geht. Die Eintrittswahrscheinlichkeit liegt im mittleren Bereich.
Segmente und potenziell Betroffene – Betroffen sind potenziell alle Beschäftigten, wobei die in gewerblichen Bereich tätigen Mitarbeiter*innen einem höheren Verletzungsrisiko unterliegen. Insbesondere haben Beschäftigte, die Infrastruktur bauen bzw. betreiben, potenziell eine erheblich höhere Verletzungsgefahr.
Maßnahmen – Die Mitarbeiter*innen werden professionell ausgebildet, regelmäßig geschult und weitergebildet – allesamt Maßnahmen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit von Arbeitssicherheitsvorfällen reduzieren. Einige Bereiche der ENTEGA haben zertifizierte Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA), die sich auch auf andere Bereiche übertragen lassen. Auch eine verbindliche Dokumentation, Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen findet regelmäßig statt. Daraus lassen sich Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Im ENTEGA Konzern gibt es arbeitsmedizinische Dienste, auf eine Beteiligung der Mitarbeiter*innen, eine offene Kommunikation und allg. Förderung der Gesundheit wird viel Wert gelegt. Der gesamte Konzern unterliegt einem Arbeitsschutzmanagementsystem, das für alle Beschäftigten gilt.
Datenschutz
Risikobeschreibung – Gesetzlich und unternehmensintern ist Datenschutz gut geregelt, dennoch besteht grundsätzlich das Risiko, dass persönliche Daten von z.B. Kund*innen oder Beschäftigten für nicht legitime Zwecke genutzt werden. Hinsichtlich des Risikos eines Cybervorfalls lässt sich das Schadensausmaß als mittel einstufen, bspw. ist die Umkehrbarkeit hier schwerer zu bewerten, da ein Datenleck hieße, dass personenbezogene Daten z.B. im Internet bzw. Dark-Web verbreitet werden können und evtl. nicht gelöscht werden können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit liegt im mittleren Bereich, da die Angriffshäufigkeit von Hackern und anderen Cyberkriminellen weiterhin relevant ist.
Segmente und potenziell Betroffene – 2022 ereignete sich ein Vorfall, der zu einem Verlust von sensiblen, persönlichen Daten der Beschäftigten und Kund*innen geführt hat. Das Risiko besteht allgemein bzgl. der gespeicherten personenbezogenen Daten wie Adresse, Telefon, E-Mail, Bankkonto u.a. Bspw. könnte eine unbefugte Offenlegung von Daten die Privatsphäre der Betroffenen erheblich verletzen.
Maßnahmen – Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen hat höchste Priorität und wird insbesondere mit der Konzernrichtline Datenschutz verbindlich geregelt. Über die Einhaltung des Datenschutzes wachen vier Datenschutzbeauftragte, die jeweils für unterschiedliche Konzernunternehmen zuständig sind. Die Beschäftigten werden regelmäßig zum Datenschutz geschult. Im konzerninternen Intranet stehen den Beschäftigten alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen zur Verfügung. Unsere Datenschutzhinweise für Kund*innen und Geschäftspartner*innen sind für alle im Internet frei zugänglich. Verstöße gegen den Datenschutz können den Datenschutzbeauftragten jederzeit gemeldet werden.
Diskriminierung
Risikobeschreibung –Aufgrund einer unterschiedlichen Sozialisierung der Führungskräfte und Beschäftigten besteht dieses Bruttorisiko der Diskriminierung. Die verschiedenen Wege der Sensibilisierung führen dazu, dass das Schadensausmaß als mittel einzustufen ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit liegt im mittleren Bereich. Die verschiedenen Hintergründe und Sozialisierungen führen dazu, dass teilweise sehr unterschiedliche Erwartungen im Umgang miteinander bestehen (Kommunikation, Zusammenarbeit, berufliche Entwicklung u.a.).
Segmente und potenziell Betroffene – Das Risiko besteht allgemein für alle Beschäftigten, aber insbesondere nach der bundesdeutschen Statistik für Frauen und Minderheiten in der Gesellschaft sowie für junge Menschen, da diese in der Regel im beruflichen Umfeld noch unerfahrener sind sowie für ältere Menschen, da diese im fortgeschrittenen Berufsleben eventuell strukturell benachteiligt werden.
Maßnahmen – Gesetzlich und unternehmensintern sind vorbeugende Maßnahmen implementiert. Die Konzernrichtlinie Code of Conduct bildet die Wertevorstellungen der ENTEGA ab. Daraus hergeleitet werden Workshops und Schulungen durchgeführt, um faire und positive Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Zusätzlich sind über eine eigene Sozialberatung bzw. Compliance (intern bzw. Ombudsperson) Meldestellen für Hinweise zur Diskriminierung eingerichtet.
4.3.2 Ergebnisse bei unmittelbaren Lieferanten
Priorisierte Risiken bei unmittelbaren Lieferanten:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Risikobeschreibung – Besonders in dem Bereich des Baugewerbes sind die Bruttorisiken als hoch einzustufen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz insbesondere im Tiefbau erfordert besondere Maßnahmen, um Risiken zu minimieren, da die Arbeit in Gräben und unter der Erdoberfläche eine Vielzahl spezifischer Gefahren birgt. Im Folgenden sind die wesentlichen Risikobeschreibungen und Maßnahmen aufgeführt: Mögliche Gefahren können Einsturz von Baugruben und Gräben, Absturzgefahr, Gefahr durch herabfallende Gegenstände, Schadstoffe und Gefahrstoffe im Boden, elektrische Gefährdungen, Lärm und Vibrationen, maschinelle Gefährdungen und ungünstige Wetterbedingungen sein. Diese Kategorie beschaffen wir hauptsächlich für unsere Kerngeschäftsfelder Telekommunikation, Erzeugung, Gebäudetechnik und Netze.
Segmente und potenziell Betroffene – Potenziell betroffene Personen sind hier die Beschäftigten der unmittelbaren Lieferanten.
Maßnahmen - Zur Minimierung der vorhandenen Bruttorisiken im Bau-Sektor werden seit 2016 in regelmäßigen Abständen die Nachunternehmen einer Präqualifizierung unterzogen. Hierbei geben die Lieferanten eine umfassende Selbstauskunft zu Arbeitsschutz. Qualifikationen der Mitarbeiter*innen, Zertifizierungen und Arbeitsrechtsthemen wie z. B. Mindestlohn ab. Zusätzlich zu den Standardkontrollen werden bei ausgewählten Baustellen vor Ort eine Qualitätssicherung seitens der e-netz Südhessen AG durchgeführt. Aufgrund der Sensibilisierung der Arbeitsschutzthemen bei unseren Nachunternehmen ist die Eintrittswahrscheinlichkeit von Arbeitssicherheitsvorfällen reduziert und nach den ergriffenen präventiven Maßnahmen auch rückblickend als gering einzustufen. Das Schadensausmaß ist potenziell als hoch einzustufen.
4.3.3 Ergebnisse bei mittelbaren Lieferanten
Studien des Branchendialogs Energiewirtschaft haben gezeigt, dass unternehmensübergreifende Aktivitäten dabei unterstützen können, fehlender Lieferkettentransparenz sowie geringem Einflussvermögen auf die tiefere Lieferkette mittelbarer Lieferanten entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wurde der Branchendialog ins Leben gerufen, der verschiedene Unternehmen der Energiewirtschaft dabei unterstützt, ihren Lieferketten-Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Nachdem der Branchendialog Energiewirtschaft 2023-2026 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales organisatorisch und finanziell ermöglicht wurde, wird er ab Mitte 2026 alleine von den Unternehmen finanziert. Er umfasst mittlerweile 12 Unternehmen der Energiebranche, den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), VGBE Energy, zwei Gewerkschaften, drei Nichtregierungsorganisationen (NGOs), das Deutsche Institut für Menschenrechte, sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Auswärtige Amt (AA). Die Geschäftsstelle ist seit Mitte 2026 beim UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UNGCD) angesiedelt. Die Bündelung der Kompetenzen im Branchendialog steigert die Effektivität unternehmerischer Sorgfaltspflichten und ermöglicht eine Optimierung der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten, insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der Menschenrechte.
Im Rahmen des Branchendialogs Energiewirtschaft konnte aufgezeigt werden, dass deutsche Unternehmen ein hohes Potential an Risiken bei den Rohstoffquellen ihrer Produkte und Dienstleistungen aufweisen. Die Spartenauswahl im Branchendialog fokussiert sich auf die für die Energiewende maßgeblichen Geschäftsfelder und dementsprechend auf deren Lieferketten und Rohstoffquellen. Die wesentlichen Aktivitäten des Branchendialogs finden in zwei Arbeitsgruppen statt, um Präventions- und Abhilfemaßnahmen 1) für die Rohstoffgewinnung von Bauxit und 2) für Wanderarbeitende bei Infrastrukturprojekten der Energiewirtschaft auszuarbeiten. Der Branchendialog ist eine Maßnahme, die dazu beiträgt, Sorgfaltspflichten aus dem LkSG umzusetzen und branchenweit für eine sicherere Lieferkette zu sorgen. Der aktive Austausch ermöglicht eine umfassende Analyse und Identifizierung von Risiken entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Somit profitiert nicht nur die ENTEGA von diesem Netzwerk. Mithilfe dieses Netzwerks können Risiken frühzeitig identifiziert werden, sodass proaktiv auf mögliche Menschenrechtsverletzungen reagiert werden kann.
Auswirkungen & besonders gefährdete Gruppen:
Prekäre Arbeitsbedingungen
Risikobeschreibung – Das Risiko tritt beispielswiese durch das Verwehren von Mindestlohn auf oder rechtliche Lücken bei der Bezahlung des Mindestlohns, Kostendruck durch den Markt oder fehlende Kenntnisse über rechtliche Vorgaben. Das Schadensausmaß ist potenziell als hoch einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit liegt im möglichen, aber mittleren Bereich.
Segmente und potenziell Betroffene – Betroffen sind potenziell Mitarbeiter*innen von Subunternehmen, evtl. Wanderarbeitende bei Bau- /Sub Lieferanten – auch in der weiter vorgelagerten Lieferkette. Bei den direkten Lieferanten der ENTEGA ist dieses Risiko nur gering ausgeprägt.
Maßnahmen – Prekären Arbeitsbedingungen versucht ENTEGA durch Aufklärung und faire Bezahlung entgegenzuwirken. Darüber hinaus strebt ENTEGA langfristige Partnerschaften mit Lieferanten an, um wiederum deren Planungssicherheit zu erhöhen.
Rohstoffgewinnung
Rohstoffgewinnung: Die Rohstoffgewinnung kann Auswirkungen auf die Gesundheit und Entlohnung haben, denn viele Rohstoffe und Mineralien, die für die Energiewende benötigt werden (z.B. Kupfer, Bauxit f. Aluminium), werden unter Bedingungen gewonnen, die Risiken bzgl. Gesundheit und Entlohnung hervorrufen können und damit eine Gefährdung der Lebensgrundlage bedeuten. Das Schadensausmaß ist potenziell als sehr hoch einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit liegt im hohen Bereich.
Segmente und potenziell Betroffene – Betroffen sind Landwirt*innen in ländlichen bzw. abgelegenen Regionen und allgemein die Anwohner*innen und Gemeinden in der Umgebung der Produktionsstätten. Es betrifft das Recht auf Arbeit und eine angemessene Entlohnung so wie eine sichere Lebensgrundlage.
Maßnahmen – Eine Maßnahme ist die Mitwirkung beim Branchendialog Energiewirtschaft, wo eine Arbeitsgruppe sich explizit mit Bauxit-Abbau in Guinea beschäftigt. Die Arbeitsgruppe erarbeitet Präventions- und Abhilfemaßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Stakeholder*innen.
4.4 Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen
Im Berichtsjahr wurden keine Verletzungen von Menschenrechten im Kontext eigener Geschäftsaktivitäten oder bei unmittelbaren Lieferanten festgestellt. Infolgedessen wurden auch keine Abhilfemaßnahmen ergriffen. Bei mittelbaren Lieferanten liegen uns zwar keine konkreten Erkenntnisse vor, aber das Wissen, dass in der Lieferkette der Energiewirtschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit Menschenrechte verletzt werden, ist uns in der Branche bewusst. Daher bemühen wir uns im Rahmen des Branchendialogs Energie gemeinsam Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Genaueres hierzu gibt es auf den Seiten Wirtschaft & Menschenrechte: www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/Branchendialoge/Energiewirtschaft/energiewirtschaft.html
4.5 Zusammenfassung
Für eine gewissenhafte Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wird dieses Thema bei ENTEGA als ein ganzheitlicher Ansatz verstanden. Daraus ergeben sich verschiedene Verpflichtungen, die in alle Geschäftsprozesse integriert werden. In den diversen Geschäftsbereichen resultieren daraus verschiedene Verantwortlichkeiten und Pflichten. So kann sichergestellt werden, dass potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert werden können und proaktiv darauf reagiert werden kann. Der ENTEGA-Konzern hat einen Arbeitskreis zum Thema „Menschenrechte“ eingeführt, welcher dabei unterstützt, das menschenrechtliche Risikomanagement kontinuierlich zu verbessern.
5. Beschwerdeverfahren
Das Beschwerdeverfahren liegt in dem Verantwortungsbereich des Teams Compliance. Es orientiert sich an den Anforderungen des LkSG und dem im Jahr 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der ENTEGA im eigenen Geschäftsbereich oder bei mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern entstanden sind (z.B. unter der E-Mail-Adresse hinweise_lksg@entega.ag). Gemäß Anforderungen an das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG und den Vorgaben im ENTEGA-Konzern werden die Vertraulichkeit sowie das unparteiische Handeln seitens des Teams Compliance gewährleistet. Die gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensordnung und eine Prozessbeschreibung zum Beschwerdeverfahren bei ENTEGA wurden veröffentlicht. Nach Eingang eines Hinweises erfolgt eine Eingangsbestätigung an die meldende Person binnen sieben Tagen. Das Team Compliance ist gem. HinSchG verpflichtet, binnen drei Monaten zum Hinweisgeber Kontakt aufzunehmen und verfährt entsprechend in dem Beschwerdeverfahren gem. LkSG. Das Team Compliance überprüft in Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsbeauftragten gemäß § 8 Abs. 5 LkSG jährlich die Wirksamkeit des Beschwerdemanagementsystems.
6. Wirksamkeitsprüfung
Die Präventions- und Abhilfemaßahmen und das Beschwerdeverfahren unterliegen nach dem LkSG einer Wirksamkeitsprüfung. Die ENTEGA überwacht somit das gesamte menschenrechtliche Risikomanagement und möchte damit eine stetige Verbesserung anstreben. Diese Aufgabe obliegt dem Menschenrechtsbeauftragten bzw. dem Team Compliance.
7. Berichtserstattung
Die ENTEGA und ihre Konzerngesellschaften werden in Zukunft jährlich über ihre Aktivitäten und Bemühungen zur Sicherstellung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette berichten. Mit dieser den gesetzlichen Standards entsprechenden Berichtserstattung legen wir auch die Ergebnisse unserer Risikobewertung, sowie eine ausführliche Beschreibung der daraus abgeleiteten Maßnahmen und deren Wirksamkeit offen. So berichten wir in Kapitel 4 dieser Grundsatzerklärung über unsere wesentlichen Risiken und die daraus abgeleiteten Maßnahmen. Weitere Informationen über unser nachhaltiges Handeln sind im Nachhaltigkeitsbericht nachzulesen.
Thomas Schmidt
Vorstandsvorsitzender
Dr. Julia Klinger
Vorstand Personal und Infrastruktur
Albrecht Förster
Vorstand Finanzen
Ihr Ansprechpartner:
Michael Congdon
Team Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon 06151 701-1116
E-Mail: Menschenrechte@entega.ag
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