Vorhang auf… Hier kommen die Mobilen ENTEGA Bühnen!
Vereine, Städte und Gemeinden in unserem Vertriebsgebiet haben die Möglichkeit, kostenfrei eine unserer beiden mobilen ENTEGA Bühnen zu leihen: die ENTEGA Bühne XL oder die ENTEGA Bühne XXL.
Beide Bühnen eignen sich ideal für unterschiedlichste Open Air-Veranstaltungen – ob Musikkonzert, Vereinsfest oder andere kreative Events. Die überdachten Bühnen sind auf Anhängern montiert und lassen sich dadurch flexibel und unkompliziert transportieren. Sie stehen interessierten Vereinen, Städten und Gemeinden das ganze Jahr über zur Verfügung.
ENTEGA übernimmt für Sie den Transport sowie den Auf- und Abbau der gewählten Bühne. Als regional verwurzeltes Unternehmen engagieren wir uns für die Menschen und das gesellschaftliche Leben in unserer Region.
Weitere Informationen
Daten zur Mobilen ENTEGA Bühne XL
Abmaße als Anhänger:
- Länge: 9,70 m (Gesamtlänge mit Zugfahrzeug ca. 17,00 m)
- Breite: 2,54 m
- Höhe: 3,95 m
Gesamtgewicht der Bühne:
- 3.500 kg
Verfügbarkeit:
Januar bis Dezember
Abmaße als Bühne:
- Breite: 8,00 m (zzgl. Zwei Meter PA – Wing je Seite)
- Tiefe: 6,10 m
- Höhe: 5,80 m
- Lichte Höhe: 4,10 m vorne und 3,50 m hinten (Oberkante Bühnenfläche bis Unterkante Dach)
Als Untergrund geeignet:
- Wiese
- Kopfsteinpflaster
- Beton
- Asphalt
Die Mobile ENTEGA Bühne ist ein sogenannter „Fliegender Bau“ nach § 78 Hessischer Bauordnung (HBO).
Der Nutzer ist verantwortlich für alle eventuell anfallenden behördlichen Genehmigungen am Aufstellungsort.
Daten zur Mobilen ENTEGA Bühne XXL
Abmaße als Anhänger:
- Länge: 11,70 m (Gesamtlänge mit Zugfahrzeug ca. 18,00 m)
- Breite: 2,54 m
- Höhe: 3,95 m
Gesamtgewicht der Bühne:
-
3.500 kg
Verfügbarkeit:
Januar bis Dezember
Abmaße als Bühne:
- Breite: 10,00 m (zzgl. Zwei Meter PA – Wing je Seite)
- Tiefe: 6,10 m
- Höhe: 6,30 m
- Lichte Höhe: 4,60 m vorne und 4,00 m hinten (Oberkante Bühnenfläche bis Unterkante Dach)
Als Untergrund geeignet:
- Wiese
- Kopfsteinpflaster
- Beton
- Asphalt
Die Mobile ENTEGA Bühne ist ein sogenannter „Fliegender Bau“ nach § 78 Hessischer Bauordnung (HBO).
Der Nutzer ist verantwortlich für alle eventuell anfallenden behördlichen Genehmigungen am Aufstellungsort.