Regionale Solarparks erzeugen Strom aus Sonnenenergie und können den Anteil erneuerbarer Energien in der Region erhöhen. Wir zeigen Ihnen, welche Freiflächen für Umnutzungen geeignet sind, wie eine Anlage entsteht, wie sie funktioniert und wie Sie als Kommune oder privater Grundstückseigentümer über langfristige Pachtverträge und Beteiligungsmöglichkeiten vom Betrieb profitieren.
Wenn Sie Ihre Freifläche an ENTEGA verpachten, übernehmen wir die gesamte Projektentwicklung, den Bau sowie den Betrieb des neuen Solarparks – mit attraktiv verzinsten Beteiligungsmöglichkeiten. Das Grundstück bleibt in Ihrem Besitz. Aufträge für Bewirtschaftung und Pflege werden an lokale Unternehmen vergeben.
ENTEGA Solarparks: Stromerzeugung aus Sonnenenergie mit regionaler Wertschöpfung.
- Stromerzeugung aus Sonnenenergie – kann den Einsatz fossiler Energieträger in der regionalen Stromerzeugung reduzieren.
- Regional erzeugter Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien (Sonnenenergie).
- Mehr energiewirtschaftliche Unabhängigkeit in der Region.
- Langfristige und sichere Pachtverhältnisse für Grundstückseigentümer.
- Attraktive Beteiligungsmöglichkeiten für BürgerInnen und Kommunen.
- Wertschöpfung vor Ort – durch Einbindung lokaler Unternehmen.
Was geeignete Freiflächen auszeichnet.
Bei der Standortwahl berücksichtigen wir Abstände zur Wohnbebauung und vorhandene Sichtschutzstrukturen. Dazu zählt auch, dass ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung eingehalten wird oder ein natürlicher Sichtschutz vorhanden ist.
Diese Flächen sind besonders interessant:
- Ebene oder nach Süden geneigte, zusammenhängende Freiflächen ab ca. 5 Hektar Größe.
- Acker- und Grünlandflächen mit schwacher Ertragskraft.
- Infrastrukturell vorgeprägte Standorte entlang von Autobahnen und Schienenwegen.
- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung.
Der Ausbau der Stromerzeugung aus Sonnenenergie in der Region als gemeinsames Ziel.
Bei der Erschließung einer Freifläche zur solarenergetischen Nutzung müssen landes-, regional- und kommunalplanerische Belange gleichermaßen beachtet werden. ENTEGA bindet Kommunde, Grundstückseigentümer und weitere Beteiligte von Beginn an in den Planungsprozess ein.
Schritt für Schritt zum neuen Solarpark.
SCHRITT 1: STANDORTWAHL
Zunächst prüfen wir, ob sich eine Fläche für die Errichtung eines Solarparks eignet. Dazu gehört auch eine erste Ertragsabschätzung sowie eine Musterbelegung des Projekts – als fundierte Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten.
SCHRITT 2: SCHAFFUNG VON BAURECHT
Voraussetzung für die Errichtung eines Solarparks ist in der Regel ein von der Standortkommune neu aufzustellender Bebauungsplan. ENTEGA schafft gemeinsam mit einem regionalen Planungsbüro und in Abstimmung mit der Kommune Baurecht.
SCHRITT 3: BAU, BETRIEB UND PFLEGE
Für die Errichtung wird ein Fachunternehmen aus der Region beauftragt. ENTEGA überwacht als Bauherr und zukünftiger Betreiber den gesamten Projektablauf. Unser Ziel ist es, den fertiggestellten Solarpark über die komplette Regellaufzeit von mindestens 20 Jahren hinweg zu betreiben.
SCHRITT 4: RÜCKBAU ODER REPOWERING
Nach Laufzeitende prüft ENTEGA die Möglichkeit einer Anlagenerneuerung. Andernfalls werden die Anlagenkomponenten zurück gebaut und die Fläche wird dem Grundstückseigentümer wieder zur bisherigen Nutzung übergeben.
Wir sind der zentrale Ansprechpartner für neue Solarparks in der Region und bieten Projektentwicklung, Bau und Betrieb aus einer Hand.
Vom Solarmodul bis ins öffentliche Stromnetz: Einspeisung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energien.
Wie ein Solarpark aufgebaut ist und wie der vor Ort erzeugte Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz eingespeist wird:
Extensive Flächenbewirtschaftung und Einbindung lokaler Unternehmen.
ENTEGA Solarparks leisten nicht nur einen wertvollen Beitrag zur regionalen Versorgung mit regenerativ erzeugten Energien. Die Flächen werden extensiv und ohne Pflanzenschutzmittel und Dünger bewirtschaftet. So wird die Stromerzeugung aus Sonnenenergie mit extensiver Flächennutzung kombiniert.
- Die Begrünung mit Hecken und Sträuchern wird an das natürliche Relief der Landschaft sowie an bestehende Wald- und Gehölzstrukturen angepasst.
- Auf den Flächen und im Umfeld des Solarparks können Blühflächen sowie Habitat-Strukturen für Amphibien und Kleinsäuger angelegt werden.
- Strom aus Sonnenenergie kann den Bedarf an fossil erzeugtem Strom in der regionalen Versorgung reduzieren.
- Mit der Bewirtschaftung und Pflege des Solarparks werden nach Möglichkeit lokale Unternehmen beauftragt.
Die Modultische werden gerammt; über die Rammpfosten hinaus erfolgt keine Bodenversiegelung, ausgenommen Zuwegungen und Technikstationen. Die Flächen sind zur Beweidung durch Schafe, Gänse oder Hühner geeignet und bieten Platz für Bienenkästen örtlicher Imker.
Energiewende mit Bürgerbeteiligung.
Der Erfolg einer dezentral vorangetriebenen Energiewende ist nur in Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Region möglich. Wir bieten die Möglichkeit, durch Beteiligungen auch finanziell von der Stromerzeugung aus Sonnenenergie vor Ort zu profitieren – bei flexiblem Investitionsvolumen und Festverzinsung.
Bei Solarparks, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf förderfähigen Flächen entstehen, bietet ENTEGA den Standortkommunen zudem eine Kommunalbeteiligung von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde an. Ohne Zweckbindung der Mittel (§ 6 des EEG 2023).
Investieren Sie jetzt in die Stromerzeugung aus Sonnenenergie:
buergerbeteiligung.entega.de